Durch den überraschenden Zuschuss des erfolgreichen ESAF2025 Glarnerland+ stehen nach Projektabschluss Mittel von CHF 160’000.00 zur Förderung weiterer Projekte zur Verfügung. Organisationen aus der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft können in den Jahren 2026 bis 2028 Fördermittel à Fonds perdu für bestimmte Projekte beantragen, sofern sie den Kriterien entsprechen und ordentlich eingereicht werden.

Die HolzvisionMAX unterstützt keine Rettung von Unternehmen oder einmalige Events.
Ein Antrag erfolgt schriftlich und vollständig an info@holzvisionmax.ch.
Er enthält
Nach Projektabschluss erwarten wir
Prüfung der Anträge und Vergabe der Fördermittel
Die Prüfung und Vergabe erfolgt durch das Kernteam HolzvisionMAX. Sind die Mitglieder des Kernteams in ein Projekt involviert oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung, werden sie durch Vorstandsmitglieder des SICH vertreten oder in besonderen Fälle ergänzt. Entscheide werden schriftlich kommuniziert und knapp begründet.
Zweckgebundenheit der Mittel nach Ablauf der Förderfrist
Der Förderzeitraum dauert mindestens bis 31.12.28 oder dem Saldo von CHF 2’499.00. Nicht verwendete Mittel können, entschieden durch die Förderjury, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.
Fragen können gerne per E-Mail gestellt werden
info@holzvisionmax.ch