Förderkässeli

Das Förderinstrument der HolzvisionMAX

Herkunft und Zweck

Durch den überraschenden Zuschuss des erfolgreichen ESAF2025 Glarnerland+ stehen nach Projektabschluss Mittel von CHF 160’000.00 zur Förderung weiterer Projekte zur Verfügung. Organisationen aus der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft können in den Jahren 2026 bis 2028 Fördermittel à Fonds perdu für bestimmte Projekte beantragen, sofern sie den Kriterien entsprechen und ordentlich eingereicht werden.

HolzvisionMAX unterstützt



  • Innovative Schweizer Projekte und Vorhaben der Wald- und Holzwirtschaft, welche einen Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfungskette und / oder zur regionalen Nutzung von Holz leisten.
  • Gemeinschaftliche/kollaborative Vorhaben, welche in betriebsübergreifender Zusammenarbeit umgesetzt werden und einen Mehrwert für die Branchen erwirken.
  • Projekte und Vorhaben ohne direkten kommerziellen Nutzen.
  • GoodPractice-Projekte, welche zum Nutzen der Wald- und Holzwirtschaft entwickelt werden und deren Wissen zurück in die Branchen fliessen.
  • Nachhaltige Vorhaben - im sozialen, ökologischen und ökonomischen Sinne.
  • Projekte, welche die Aus- und Weiterbildung in der Wald- und Holzwirtschaft betreffen.


Die HolzvisionMAX unterstützt keine Rettung von Unternehmen oder einmalige Events.



Förderumfang



  • Beträge von CHF 2’500.00 bis CHF 25’000.00 je Projekt
  • Überweisung nach Zusage
  • Es hät, solangs hät...




Antrag



Ein Antrag erfolgt schriftlich und vollständig an
info@holzvisionmax.ch.


Er enthält

  • Projektbeschrieb inkl. Ziele, Vorgehen, Zeitplan
  • Projektorganisation, involvierte Organisationen, Trägerschaft
  • Budget inkl. Finanzierungsplan
  • Kontaktperson, Kontoangabe



Nach Projektabschluss erwarten wir

  • Ergebnispräsentation an einem vereinbarten Treffen des Säntis Innovations-Cluster Holz
  • Projektbericht zur Veröffentlichung (PDF, 1–3 A4-Seiten oder Präsentation) auf der Webseite der HolzvisionMAX und des SICH
  • Nicht verwendete Mittel oder ein erzielter Überschuss sind nach Projektabschluss anteilsmässig zurückzuerstatten.




Vergabe Fördermittel



Prüfung der Anträge und Vergabe der Fördermittel

Die Prüfung und Vergabe erfolgt durch das Kernteam HolzvisionMAX. Sind die Mitglieder des Kernteams in ein Projekt involviert oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung, werden sie durch Vorstandsmitglieder des SICH vertreten oder in besonderen Fälle ergänzt. Entscheide werden schriftlich kommuniziert und knapp begründet.

 

Zweckgebundenheit der Mittel nach Ablauf der Förderfrist

Der Förderzeitraum dauert mindestens bis 31.12.28 oder dem Saldo von CHF 2’499.00. Nicht verwendete Mittel können, entschieden durch die Förderjury, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.  




Kontakt


Fragen können gerne per E-Mail gestellt werden
info@holzvisionmax.ch